Kevelaer, 13.05.2020

Stärkung der Hospizarbeit durch die Bischofskonferenz

Bischof Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, kündigt in seiner Predigt zur Wallfahrtseröffnung am 1. Mai in Kevelaer, einen verstärkten Einsatz seitens der Katholischen Kirche für die Hospizarbeit und die Palliativmedizin an.

Auszug aus der Predigt von Bischof Dr. Georg Bätzing

Im letzten Teil seiner Predigt nimmt Bischof Dr. Georg Bätzing Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 26. Februar 2020: "3. Noch ein letztes Detail des Gnadenbildes springt mir ins Auge: Der weite Mantel des spanischen Hofornats, mit dem man die Statue in Luxemburg königlich kleidet. Hier in Kevelaer ist er weiter als das Bild. Er sprengt den Rahmen, will ausgreifen über das Bild und über diesen Ort hinaus. Ein Schutzmantel für viele. „Pallium“ ist der Name dieses im Mittelalter zur Krönung getrage­nen weiten Mantels. Bild und Auftrag zugleich, die Schwachen und Hilfsbedürftigen zu schüt­zen. Sie zu bergen und zu behüten. „Denn Gott, der Herr, kleidet mich in Gewänder des Heils, er hüllt mich in den Mantel der Gerechtigkeit und des Erbarmens“, heißt es bei den Propheten (Jes 61,10; vgl. Ez 16,8). Der Mantel der Trösterin hat für mich in diesen Tagen große Signal­wirkung. Den Schwächsten menschliche Zuwendung und Geborgen­heit schenken. Sie mit dem „Pallium“ umhüllen, ihnen mit palliativer Sorge helfen auf dem letzten Lebensabschnitt. Den Sterbenden alle nötige Hilfe an schmerzlindernder Medizin und stär­kender menschli­cher Begleitung und Seelsorge zukommen zu lassen: Das ist und bleibt unsere christliche Antwort auch auf den manchmal aus Ver­zweiflung geäußerten Wunsch, langes und unerträgliches Lei­den be­enden zu wollen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar, mit dem die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe für rechtens erklärt wurde, erschüt­tert mich, denn sie stellt einen tiefen Einschnitt in die Rechtskultur und die ethischen Grundwerte unseres Landes dar. Galt bislang das Recht des Lebens als oberstes Prinzip und der Schutz des Lebens als vornehmste Pflicht des Staates, so wird nun die autonome Selbstbe­stimmung des Menschen darüber gestellt und die Selbsttötung sozusa­gen zum Inbegriff der Autonomie des Menschen, die von Staat und Gesellschaft zu respektieren sei. Welche Folgen und Auswirkungen wird dieses Urteil auf den ge­sellschaftlichen Umgang mit besonders verletzlichen Menschen ha­ben? Lehren nicht Erfahrungen in unseren Nachbarländern, dass der Druck auf diese Menschen steigen wird, wenn der Damm einmal ge­brochen ist? Das möchte ich nicht wider­spruchslos hinnehmen. Die­ses Urteil fordert uns Christinnen und Christen heraus, ganz entschie­den für die Heiligkeit und Unverfüg­barkeit des Lebens einzutreten, für das Lebensrecht der Schwachen, Kranken, Leidenden und Sterbenden. Sie haben Lebensanspruch und Lebensrecht bis zum letzten Atemzug. Ja, auch das Recht auf die Selbstbestimmung des Einzelnen ist ein ho­hes Gut. Aber ich bin zu­tiefst überzeugt, dass wir dem Respekt vor dem menschlichen Leiden und vor wirklich freien Entscheidungen dadurch viel eher entspre­chen, wenn menschenwürdiges Leben bis zum Ende und damit men­schenwürdiges Sterben möglich bleiben. Da­rum werden wir unseren Einsatz für die Palliativmedizin und die Hos­pizarbeit verstärken und gegen allen ökonomischen Kostendruck dafür öffentlich eintreten. Der weite Mantel menschlicher Fürsorge ist bei weitem der sicherste Raum für menschliches Leben und Sterben in Würde. Das, liebe Schwestern und Brüder, ist in dieser Zeit vielleicht die wichtigste Bot­schaft des Gnadenbildes von Kevelaer; ein Auftrag, den wir von die­ser Pilgerstätte mitnehmen. Maria, Heil der Kranken, Zuflucht der Sünder, Trösterin der Betrübten und Hilfe der Christen, bitte für uns und hilf uns, dem Leben zu die­nen. Amen." Quelle:  Auszug aus der Predigt von Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, in der Eucharistiefeier zur Eröffnung der Kevelaerer Wallfahrtszeit am 1. Mai 2020 in Kevelaer

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