
Die aktualisierte 4. Auflage der Christlichen Patientenvorsorge ist erschienen. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK), die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) und die Arbeitsgemeinschaft der Christlichen Kirchen in Deutschland (ACK) haben gemeinsam diese Neuauflage herausgegeben.
Was ist neu?
Die Neuauflage berücksichtigt Änderungen der Rechtslage bis zum Mai 2018. Sie umfasst insgesamt vier Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Vorsorge:
- Die Vorsorgevollmachten
- Die Betreuungsverfügung
- Die Patientenverfügung
- Die Äußerung von Behandlungswünschen
Neu gegenüber den vorhergehenden Auflagen ist die Erweiterung der Möglichkeiten der Vorsorgevollmachten. Es sind drei verschiedene Vorsorgevollmachten enthalten:
- Die Vorsorgevollmacht in Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten
- Die Vorsorgevollmacht zu Totensorge, Organspende und Bestattung
- Die Generalvollmacht in den übrigen Angelegenheiten, die insbesondere eine vermögensrechtliche Bevollmächtigung ermöglicht und auch über den Tod hinaus gilt.
Weitere Exemplare und Informationen können Sie sich bei der Deutschen Bischofskonferenz oder im Referat 3./4. Lebensalter bestellen bzw. herunterladen:
https://www.dbk.de/themen/christliche-patientenvorsorge/
https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/gem-texte/GT_020_Internet.pdf
Bereits ausgefüllte Patientenverfügungen bleiben selbstverständlich rechtsgültig. Beachten Sie aber, dass bei Neuausfüllungen das neue Formular benutzt wird. Entsorgen Sie Restexemplare der alten Version, sofern noch vorhanden. Weisen Sie ebenfalls darauf hin, dass eine Erneuerung der Patientenvorsorge nach einigen Jahren (ab 5 Jahre) sinnvoll ist.